Die Wohnwagenversicherung


Schutz im Winter: So sind Wohnwagen und Wohnmobile mit Saisonkennzeichen beitragsfrei versichert

Wohnwagen und Wohnmobile mit Saisonkennzeichen sind außerhalb der Saison beitragsfrei haftpflicht- und teilkaskoversichert.

 

Sie dürfen in dieser Zeit aber nicht im öffentlichen Straßenraum unterwegs sein.

Wer sein Wohnwagen oder Wohnmobil nur im Sommer fährt, kann für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Vorteil: Das Fahrzeug muss nicht vor und nach jeder Saison an- und abgemeldet werden – die Gültigkeit der Kenn­zeichen und der Versicherungsschutz erlöschen nicht, sondern ruhen nur bis zum Start der nächsten Saison.

Außerhalb der Saison dürfen diese aber nicht gefahren und auch nicht auf der Straße geparkt werden. Der Halter muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem Platz abstellen, der vom öffentlichen Straßenraum getrennt ist – etwa durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer.

Was viele nicht wissen: Außerhalb der Saison besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung. Ist das Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht, gilt auch in dieser Zeit der Schutz der Haft­pflicht- und der Teilkaskoversicherung – obwohl kein Beitrag anfällt. Hat der Halter also eine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist sein Fahrzeug auch im Winter gegen Diebstahl, Feuer, Marderbisse sowie gegen Schäden durch Blitze, Stürme und Hagel versichert.



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