Waidmanns Heil...
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Wer in Deutschland auf die Pirsch gehen will, muss nicht nur eine Jagdprüfung ablegen, sondern braucht auch eine Haftpflichtversicherung. Das sind die Voraussetzungen für einen Jagdschein. Denn auf der Jagd kann allerhand passieren: Ein Querschläger verletzt einen Spaziergänger, Dein Jagdhund beißt einen Pilzsammler oder ein Jagdgast verletzt sich am Hochsitz. Die Jagdhaftpflichtversicherung sichert Dein Jagdrisiko umfassend und zeitgemäß ab. Sie kommt für den entstandenen Schaden auf und schützt Dich gegen unberechtigte Forderungen.
Bei der Jagd gilt es vieles zu beachten. Alte Hasen kennen sich aus mit Schonzeiten und Sicherheitsvorkehrungen. Doch es gibt immer neue Gesetze, Richtlinien und Vorschriften. Mit diesen sollte und muss sich jeder immer wieder neu befassen.
Um "versicherungstechnisch" nicht auch noch den Überblick zu verlieren habe ich für Euch 7 wichtige Bausteine rund um die Jagdversicherung zusammengefasst.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, den Jagdschein zu absolvieren, benötigt einige gute Tipps. Zu allererst musst du Dir Gedanken machen, ob Du der Typ bist, die sehr umfangreiche Theorie und Praxis in einem "Kompaktkurs" oder eher in einem "Langzeitkurs" zu absolvieren. Super Kontaktmöglichkeiten und Transparenz bietet die Jagdkurs-Datenbank aufwww.jagderleben.de/mein-jagdkursHier kannst Du Dei... [ mehr ]
Die Jagd-Haftpflichtversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Du während der Jagd verursachst (z.B. durch einen Querschläger). Der Abschluss einer solchen Versicherung ist in Deutschland Voraussetzung für das Lösen eines Jagdscheins. Achte auch auf die Forderungsausfalldeckung, die eintritt, wenn Du geschädigt wirst und der Verursacher... [ mehr ]
Die Jagdhund-Unfallversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen aller Verletzungen Deines vierbeinigen Begleiters im Zusammenhang mit der Jagd. Ob er durch einen Wildangriff, einen Autounfall, Erreger der Aujeszky-Krankheit oder einen Schuss verletzt wird: Wir regeln das! Mit bis zu 4.000 € Tierarztkosten pro Schaden und im schlimmsten Fall mit einer Todesfallleistung von 2.000 &... [ mehr ]
Bei einer Erkrankung oder durch Verletzung durch einen Unfall Deines Hundes können erhebliche Kosten durch z.B. stationäre und ambulante tierärztliche Behandlungen und Medikamente entstehen. Die Behandlungen können sowohl vom örtlichen Tierarzt als auch in spezialisierten Tierkliniken durchgeführt werden. Eine Hunde-Krankenversicherung kann Dich vor solchen finanziellen Folgen schützen und Dir... [ mehr ]
Mit der Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung kannst Du Dein gesamtes Equipment zur Jagdausübung gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung durch beispielsweise Diebstahl, Beschädigung durch Feuer und Wasser oder eigene Ungeschicklichkeit (z.B. Fallenlassen der eigenen Waffen und Ausrüstung) versichern. Geliehene und verliehene Ausrüstung ist dabei inbegriffen. Die Deckungssumme entspricht... [ mehr ]
Schutz für Unfälle im Zusammenhang mit der Jagd (z.B. Stürze, Zeckenbisse) bietet die Jäger-Unfallversicherung mit einer Todesfallleistung von 5.000 € und einer Invaliditätssumme von 50.000 € bei einer Progression von 350 %. Für 53,00 € im Jahr ist sie schon erhältlich. Tipp: Das bietet eine gute private Unfallversicherung auch. Hier sollten die entsprechendenEinschlüsse b... [ mehr ]
Bei Auseinandersetzungen im Rahmen der Jagd, die zu einem Rechtsstreit führen, hilft dir eine Jäger-Rechtsschutzversicherung. Die Deckungssumme liegt bei 300.000 € und der Brutto-Jahresbeitrag beträgt 23,00 € pro Jahr und beinhaltet den Wildschaden-Rechtsschutz. Tipp: Eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Jagdhaftpflichtversicherung.... [ mehr ]
Als Jagscheinanwärter und Teilnehmer von Jagdschulkursen solltest Du für die Dauer der Ausbildung eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung abschließen. Die Deckungssumme beträgt hier 10 Mio. € für Haftpflichtschäden. In der Unfallversicherung werden 10.000 € im Todesfall und 100.000 € im Invaliditätsfall gezahlt. Der Beitrag in Höhe von 5 € pro Person für... [ mehr ]
Nur wenn in der Jagdhaftpflichtversicherung die Jagdhunde mitversichert sind.
Auf diesen Baustein sollte man unbedingt achten. Alternativ ist eine separate Hundhaftfplichtversicherung wichtig.
Tipp: Eine Doppelversicherung kostet unnötig Geld und sollte daher vermieden werden.
Der Versicherungsschutz einer guten Jagdhaftpflichtprodukte gilt weltweit. Auch für Schäden, die Deine Hunde verursachen.
Das erlaubte Bejagen und Erlegen von Tieren in befriedeten Bezirken ist mitversichert, sofern eine behördliche Genehmigung vorliegt.
Auch auf diesen Einschluss sollte man achten.
Nur wenn das Abhandenkommen und die Beschädigung fremder beweglicher Sachen in der Jagd-Haftpflicht eingeschlossen ist.
In guten Tarifen sind Tierarztkosten für alle Unfälle abgedeckt, die Deinem Hund bei der Jagd widerfahren können. Dazu zählen Angriffe durch Wild ebenso wie Zusammenstöße mit Fahrzeugen, wenn der Hund beispielsweise bei einer Drückjagd auf die Straße läuft.
Man sollte meinen das es so etwas in Deutschland nicht gibt. Da aber auch sehr viele ausländische Jäger an Gemeinschaftsjagden teilnehmen ist das nicht ausgeschlossen. Für diesen Fall bietet eine gute Jagdhaftpflicht die sogenannte „Forderungsausfalldeckung“. Wirst Du von einem Dritten geschädigt und kannst Deine Schadenersatzforderung nicht geltend machen, so gewähren diese Verträge Versicherungsschutz im Rahmen des Deckungsumfangs Deines jeweiligen Vertrages.
Eigene Ungeschicklichkeit (beispielsweise das Fallenlassen der Waffe) und plötzliche ungewollte Ereignisse wie Stürze zählen zu den versicherten Gefahren einer Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung. Nur in diesem Fall wird der entstandenen Schaden entschädigt.
Wenn keine Anschaffungsrechnung vorliegt, reicht in diesem Fall die Einschätzung eines Büchsenmachermeisters bzw. gleichgestellten Sachverständigen.
Im Rahmen der Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung sind für den Zweck der Jagdausübung oder des Übungsschießens geliehene Waffen und Ausrüstungsgegenstände für eine Dauer von bis zu vier Wochen mitversichert. Hier gilt es Höchstgrenzen zu beachten.
Schäden durch Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen sind leider nicht mitversichert. Wurde ein Ausrüstungsgegenstand jedoch bei der sachgerechten Aufbewahrung in einem Fahrzeug oder Gebäude entwendet, greift der Versicherungsschutz der Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung.
Eine Infektion durch einen Zeckenbiss ist ebenso wie eine Parasitose durch den kleinen Fuchsbandwurm in der Jäger-Unfallversicherung oder in einer guten privaten Unfallversicherung mitversichert.
Unfälle beim Reinigen von Jagdwaffen sind mitversichert, wenn die üblichen Vorsichtsmaßnahmen dabei beachtet werden. Das gilt für die Jäger-Unfallversicherung als auch für die private Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz umfasst den Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden (z.B. Jagdrecht, Waffenrecht, Erteilung/Entzug des Jagdscheines), Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung eines Verfahrens das vorsätzlich oder fahrlässig begehbar ist. (Beispiel: Du wirst beschuldigt, die Waffen und Munition nicht sachgemäß gelagert oder geführt zu haben. Es wird eine Person verletzt.), Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Vertrags-Rechtsschutz für jegliche Schließung eines Vertrages, den Du im Rahmen Deiner Funktion als Jäger abschließt (z.B. Kauf einer Waffe, Munition, Bekleidung, Jagdhund, etc.), Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Sozialgerichten (z.B. Du hast einen Jagdunfall und musst um Anerkennung der Minderung der Erwerbsfähigkeit vor dem Sozialgericht kämpfen), Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung bei einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Befahren von nicht zulässigen Wegen) und Wildschaden- Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Jagdausübung und im Zusammenhang mit Wildschäden.
Im Rahmen der Jäger-Rechtsschutzversicherung hilft Dir diese bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Jagdausübung.
Im Rahmen der Jäger-Rechtsschutzversicherung werden Dienstleistungen zur Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen vermittelt (z.B. tragen der Vergütung eines für Dich tätigen Rechtsanwaltes, die Gerichtskosten oder Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige oder die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens)
Ja, es gibt Versicherer, die das für nur 5 € pro Teilnehmer anbieten. Das gilt sowohl für Schüler, als auch für Ausbilder. In einem Vertrag können 20 Personen versichert werden. Sollte Dein Kurs größer sein, müsst Du mehrere Verträge abschließen.
Ja, sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Unfallversicherung.
Ja, Haftpflichtansprüche der Teilnehmer untereinander sind in guten Policen mitversichert.
Hier reichen lediglich der volle Name und das Geburtsdatum.
Nein, der Beitrag beträgt stets 5 € pro Teilnehmer. Dabei ist es egal, ob die Ausbildung innerhalb von 2 Wochen in einem Crashkurs erfolgt, oder in einem mehrere Monate dauernden Kurs, z.B. bei den Jägerschaften. Die maximale Dauer der Ausbildungsversicherung ist auf 2 Jahre begrenzt.
Du kannst das Datum der erneuten Prüfung und somit den Versicherungsablauf jederzeit korrigieren, wenn Du die maximale Versicherungsdauer von 2 Jahren damit nicht überschreitest.