Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.
Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Der Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Versicherungsmakler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Versicherungsmakler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.
"Das Berufsbild des Versicherungsmaklers entwickelte sich in dem Maße, wie sich die Versicherung zu einem Instrument der Absicherung von finanziellen Risiken gegen die Zahlung eines Beitrags entwickelte. Als erste Zeugnisse oberitalienischer Makler gelten in Genua beurkundete Versicherungsverträge aus den Jahren 1154 bis 1164.
Das älteste Dokument, aus dem der Name eines Maklers hervorgeht, datiert aus dem Jahre 1319. Er hieß Bardo aus Pisa. Der älteste erhaltene Seeversicherungsvertrag aus Deutschland stammt aus dem Jahre 1588 und wurde in Hamburg abgeschlossen. Am Zustandekommen dieses Vertrages wirkten Makler mit.
Aus dem Jahre 1642 stammt die Hamburgische Mäklerordnung, wonach nur „…gute, tüchtige Personen zu geschworenen Maklern angenommen werden…“. Weiterhin enthält diese Ordnung eine Fülle weiterer Pflichten.
Der Berufsstand und das Monopol des beeidigten Maklers wurde in Deutschland mit der Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches von 1861 und dem "Gesetz betreffs Aufhebung des Instituts der beeidigten Makler" von 1871 aufgehoben. "( Auszug aus Wikipedia)