Die Mopedversicherung

 


Mopedversicherung

Mopedversicherung

Das Kenn­zeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kenn­zeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kenn­zeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haft­pflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haft­pflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kenn­zeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.

Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kenn­zeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2021 waren zum Beispiel blaue Moped-Kenn­zeichen gültig, im Jahre 2022 grüne und im Jahre 2023 schwarze. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2024 erneut blaue Kenn­zeichen gültig sind.

Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haft­pflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kenn­zeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.



E-Bikes oder Pedelec

Für hochwertiger Räder oder E-Bikes empfiehlt es sich, eine Fahrradversicherung abzuschließen. Sie gilt als eigenständige Versicherung und erweist sich vor allem bei teuren und hochwertigen Fahrrädern als sinnvoll. Der Grund: Fahrradversicherungen beinhalten in der Regel höhere Versicherungssummen. Die Entschädigungssumme richtet sich hierbei nicht wie bei der Haus­rat­ver­si­che­rung nach der Versicherungssumme, sondern nach dem Wert des versicherten Fahrrads.

Ein weiterer Vorteil der E-Bikes-Versicherung: Sie bietet nicht nur bei Verlust durch Fahrraddiebstahl, sondern auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Verwechslung, Vandalismus, Explosionen oder Unfällen aller Art umfassenden Schutz - eine Art Fahrrad-Vollkaskoversicherung. Eine Fahrradversicherung gilt jedoch nur für das jeweilige Rad. Wer weitere Fahrräder ver­sichern möchte, muss dafür separate Verträge abschließen.

Ob E-Bikes im Hausrat mitversichert sind, hängt von der Leistung des Rades ab. Pedelecs oder E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer können in die Haus­rat­ver­si­che­rung eingeschlossen werden. Dieser Schutz muss dann aber explizit aufgeführt sein. Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall auch bei Feuchtigkeits- und Elektronikschäden.

S-Pedelecs haben eine höhere Motorleistung und erreichen bis zu 45 Stundenkilometer. Wie auch für Mofas und Mopeds ist für sie gesetzlich eine Kfz-Haft­pflichtversicherung vorgeschrieben. Mit einer Kaskoversicherung sind sie auch bei einem Diebstahl geschützt. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls ver­sichern.

 


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Checkliste Fahrraddiebstahl: Diese Informationen helfen bei der Schadensmeldung

Checkliste Fahrraddiebstahl: Diese Informationen helfen bei der Schadensmeldung

Ist das Rad weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden. Gleichzeitig informieren Sie Ihren Makler. Diese Information helfen dabei: Bewahren Sie die Rechnung über den Fahrradkauf auf. Notieren Sie die Rahmennummer. Halten Sie eindeutige Kenn­zeichen fest: Marke, Farbe, Zubehör usw. Fotografieren Sie Ihr Fahrrad.   Wie gehe ich bei Fahrraddiebstahl vor? Einen Fahrr...mehr ]