Die Wohnmobilversicherung


So wird Ihr Wohnmobil richtig versichert

Wohnmobilversicherung

Ob Unfälle, überschwemmte Campingplätze oder geklaute Fahrräder vom Heck ihres Wohnmobils:
Ohne die richtige Wohnmobilversicherung kann ihr mobiler Sommerurlaub schnell zum Albtraum werden. Das sind die wichtigsten Policen im Überblick.

Die Corona-Pandemie sorgt nochmals für einen Boom beim Caravaning. Kein Wunder: denn beim Urlaub im eigenen Wohnmobil muss niemand in ein volles Flugzeug steigen. Die Familie kann im Fahrzeug praktisch unter sich bleiben und muss keine Ansteckung befürchten. Das führt zu einem Rekord bei den Neuzulassungen. Allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 wurden 54.439 Fahrzeuge neu zugelassen. Das sind bereits zur Halbzeit so viele wie im gesamten Jahr 2016.

Die teuren Camping-Gefährte brauchen natürlich die richtige Wohnmobilversicherung. Umfassenden Schutz bieten folgende Versicherungen:

 

  • die Kfz-Haft­pflichtversicherung
  • die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung
  • die Campingpolice
  • die Inhaltsversicherung

Auf dieser Seite erklären wir die Leistungen der einzelnen Policen.

 

Kfz-Versicherung: Was Wohnmobile auf jeden Fall brauchen

Auch für Halter von Wohnmobilen ist eine Kfz-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haft­pflicht deckt immer Schäden Dritter ab. Prinzipiell gilt: Die Haft­pflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Sie deckt Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen.

Eine zusätzliche Kaskoversicherung deckt immer Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkasko leistet, wenn das Wohnmobil infolge von Feuer, Naturgewalten, bei Zusammenstößen mit Tieren und durch Glasbruch zu Schaden kommt. In der Teilkasko ist ebenfalls die Entschädigung nach einem Diebstahl inbegriffen. Nach Statistiken der Kfz-Versicherer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Camping-Kraftfahrzeug geklaut wird, ist mehr als drei Mal so hoch wie bei normalen Pkw.

Die Vollkasko erweitert den Versicherungsschutz der Teilkasko und leistet Schadenersatz bei selbstverschuldeten Unfallschäden sowie bei Vandalismus bzw. böswilliger Beschädigung oder gegen unbekannt.

 

Tipp für Dauercamper:

Für Dauercamper ist eine Campingpolice empfehlenswert. Diese versichert das Inventar, ein Vorzelt und Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Unter anderem erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden, die dem Halter durch Diebstahl entstehen.

 

Wer darf das Wohnmobil fahren?

Grundsätzlich dürfen alle Per­sonen mit gültigem Führerschein ein Wohnmobil steuern. Beim Abschluss der Wohnmobilversicherung sollte dann festgelegt werden, welche Per­sonen ans Steuer dürfen. Es gibt dabei - wie auch bei normalen Autos - zwei Möglichkeiten. Entweder lässt der Fahrzeughalter jede Person fahren, die einen gültigen Führerschein besitzt. Oder er beschränkt den Nutzerkreis auf sich selbst sowie eine ggf. vorhandene Partnerin bzw. einen Partner. Ein eingeschränkter Nutzerkreis vergünstigt den Beitrag zur Kfz-Versicherung.

 

Schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen

Hier bietet ein Kfz-Schutzbrief umfassende Leistungen wie die Pannenhilfe, den Abschleppdienst und im schlimmsten Fall auch den Krankenrücktransport. Der Schutzbrief wird häufig als Zusatzbaustein zur Wohnmobilversicherung angeboten.

Für Reisen ins Ausland ist es zudem ratsam, einen Ausland-Schadenschutz mit dem eigenen Versicherer zu vereinbaren, da dieser den Schaden dann so reguliert, als hätte auch der ausländische Unfallverursacher bei ihm eine Kfz-Haft­pflichtversicherung abgeschlossen.

Wer mit dem Wohnmobil verreist, sollte den Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach dabei haben. Kommt es zu einem Unfall, lässt sich die Angelegenheit mit dem Unfallbericht schnell und unkompliziert regeln. Mit diesem können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. Dadurch beschleunigt sich erfahrungsgemäß die Regulierung des Schadens durch die Versicherung.

 

Fahrerschutzversicherung leistet bei selbstverschuldeten Unfällen

Auch wenn man im Urlaub nicht gern an so etwas denkt: Wird der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt oder gar getötet, hat er keine Ansprüche gegen die eigene Kfz-Haft­pflichtversicherung. Die Leistungen einer Fahrerschutzversicherung schließen diese Lücke und schützen den Fahrer so vor den finanziellen Folgen bleibender Unfallschäden. Er ist also so versichert, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht.

 

Nach Einbruchdiebstahl: Welche Versicherung zahlt?

Zusätzlich zum normalen Reisegepäck können Reisemobile mit hochwertigen Gegenständen unterwegs sein, zum Beispiel mit Tablets, E-Bikes oder Sportgeräte. Kommen diese Dinge bei einem Einbruch abhanden, kann der Schaden gleich mehrere tausend Euro betragen. Wichtig zu wissen: Eine Teil- bzw. Vollkasko versichert diese Schäden nicht. Teil- und Vollkasko leisten ausschließlich, wenn fest verbaute Teile des Fahrzeugs gestohlen werden (wie z.B. der Bordcomputer etc.).

Für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es spezielle Inhaltsversicherungen, die bei einem Einbruchdiebstahl greifen. Diese auf Campingfahrzeuge zugeschnittenen Versicherungen leisten nicht nur nach einem Einbruch, sondern können auch nach Unfällen, Bränden und sogar Überschwemmungen ins Spiel kommen. Diese Versicherungen begleichen ausschließlich die Schäden, die am Inventar (=den losen Teilen im Fahrzeug) entstehen können.

Sie sollten auch bei der Inhaltsversicherung darauf achten, dass die Höhe der Versicherungssumme zum tatsächlichen Inhalt des Wohnmobils passt. Je nach Versicherung kann die Entschädigungssumme begrenzt sein. Übersteigt die Höhe eines Schadens die Versicherungssumme, beispielsweise wenn gleich mehrere teure E-Bikes gestohlen werden, bleiben Verbraucher in diesem Fall auf einem Teil der Kosten sitzen.

Gut zu wissen: Die Außenversicherung der Hausrat greift bei Wohnmobilen in der Regel nicht. Das OLG Karlsruhe urteilte 2018, dass die Hausrat nicht für aus einem Wohnmobil gestohlene Gegenstände aufkommen muss. Der Versicherungsschutz der Hausrat erstrecke sich - auch bei der Außenversicherung - auf Gebäude. Ein Wohnmobil, so das Gericht, sei nun mal kein Haus.

 

Wer Luxus hat, sollte Luxus auch ver­sichern

Bei teureren Wohnmobilen geht die Ausstattung weit über das Funktionale im Wohn,- Schlaf,- und Essbereich hinaus: Hochwertige Materialien, komfortable Betten, Flachbildfernseher, Hi-Fi-Soundsystem, WLAN-Hotspot und vieles mehr sind möglich. Eine Wohnmobilversicherung sollte zur Ausstattung passen. Ein solches Luxusgefährt muss auch dann richtig versichert sein, wenn es zu einem Unfall oder einem Diebstahl kommt. Dasselbe gilt natürlich auch bei Unwetterschäden wie Blitz- und Hagelschlag, Überschwemmung und Feuer. Faustregel: Wer Luxus hat, sollte Luxus ver­sichern. Der Schutz der Versicherung sollte stets dem Wert des Fahrzeugs entsprechen und angemessen hoch ausfallen. 



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